Jede Person kann ein Opfer OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) werden, wenn sie aufgrund einer Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität geschädigt wurde. Dabei kann es sich beispielsweise um schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit einem Kind, Verkehrsunfall, Todesdrohung oder Entführung handeln. Es kann sich auch um weniger schwerwiegende Straftaten handeln, wie einfache Körperverletzung oder Tätlickeit, wenn die Schädigung das tägliche Leben des Opfers beeinträchtigt. Es ist nicht nötig, dass der Urheber der Straftat gefunden wurde oder dass er sich strafbar verhalten hat. Der Begriff Opfer gilt unabhängig vom Einreichen einer Strafklage und erstreckt sich auch auf nahestehende Personen (Ehegatte, Kinder, Vater und Mutter und weitere Personen, die ihnen gleichgestellt werden).
Opferhilfeberatung Oberwallis
Das OHG verfolgt drei Ziele:
- den Opfern Hilfe und Beratung zu leisten
- die Rechte der Opfer im Strafverfahren zu stärken
- eine Entschädigung und Genugtuung vorzusehen.