Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Freiburg (die Kasse) ist zuständig für die Entrichtung der Leistungen, auf die alle im Kanton wohnhaften Versicherten Anspruch haben. Ausserdem steht sie den auf Kantonsgebiet angesiedelten Unternehmen zur entrichtet ihnen zuhanden der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von deren Wohnort, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen. Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons ist alleine zuständig für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung.
Die Kasse erbringt und verwaltet Leistungen, die mit kantonalen Gesetzen und Reglementen über die Arbeitslosenhilfe in Zusammenhang stehen oder erfüllt in Absprache mit den Bundesbehörden weitere Aufgaben.